25.10.2020 – HINWEIS: Kirtag Unterdorf

Wir weisen darauf hin, dass beim Kirtag am Sonntag die Maskenpflicht nicht nur für Verkäufer*innen, sondern auch für Besucher*innen des Kirtags gilt.

Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen konsumiert werden. Abweichend davon dürfen Speisen und Getränke im Freien an Imbissständen, wie beispielsweise an Würstelständen, Kebabständen, Punschständen und Gastronomieständen von Märkten oder Gelegenheitsmärkten im Sinne des § 10c an Verabreichungsplätzen auch im Stehen konsumiert werden.

Wir appelieren an Ihr Verantwortungsbewusstsein und ersuchen um Verständnis.