10.02.2020 – Hinweis Hundeabgabe

Befreiungen von der Hundeabgabe müssen lt. Hundeabgabengesetz für jedes Jahr spätestens bis Ende Februar beantragt werden.

Im Jahr 2020 daher bis Freitag, 28.02.2020.

Eine Befreiung der Hundeabgabe ist immer nur für ein Jahr gültig.