Für etwaigen Fragen betreffend Bauamt steht Ihnen Frau Fladenhofer unter 03865 8202 3, per Mail s.fladenhofer@ oder nach Terminvereinbarung zur Verfügung. stanz.at
Bauverhandlungstermine 2022:
Mittwoch, 28. September 2022 (Einreichung bis 19. August 2022)
Mittwoch, 30. November 2022 (Einreichung bis 21. Oktober 2022)
Bauverhandlungen werden auch bei erhöhten Bedarf anberaumt.
Formulare für Ansuchen gemäß Steiermärkischen Baugesetz:
Formularvorlage § 19 Baubewlligungspflichtige Vorhaben
Formularvorlagen § 20 vereinfachtens Verfahren:
Ansuchen Z 1, Z 2 a-d, Z 3 und Z 4
Formularvorlagen § 21 meldepflichtige Bauvorhaben (z.B. PV-Anlage bis 400 m²):
Formularvorlage § 21 Meldepflichtige Vorhaben
Formularvorlage § 21 Meldepflichtige Vorhaben - POOL
Formular Fertigstellungsanzeige gemäß § 38 Stmk. BauG
FEUERUNGSANLAGE (HEIZUNG):
Die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Feuerungsanlage ab 8 bis 400 kW ist baubewilligungspflichtig. Daher ist VOR Errichtung, Änderung oder Erweiterung um die Baubewilligung bei der Baubehörde Gemeinde Stanz im Mürztal anzusuchen.
Ein dazugehöriges Infoblatt steht Ihnen HIER als Download zur Verfügung.
Steiermärkisches Raumordnungsgesetz